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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Wildanger Immobilien Consulting

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§ 1 Geltungsbereich
Mit Zustandekommen des Maklervertrages werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Ver-
trag mit einbezogen. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kun-
den sind unwirksam, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich durch den Makler schriftlich zuge-
stimmt. Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser Bedingungen an.


§ 2 Vertraulichkeit
Informationen des Maklers über gefundene Objekte und deren Eigentümer sind nur für den Auftraggeber
bestimmt. Eine Information Dritter – auch beratender Personen – ist nur mit Zustimmung des Maklers ge-
stattet. Kommt in Folge der unbefugten Weitergabe des Maklerangebotes ein Kaufvertrag zwischen dem
Dritten und dem nachgewiesenen Verkäufer zustande, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung der
Provision, die er im Falle des eigenen Erwerbs hätte bezahlen müssen.


§ 3 Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw.
von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit
nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.
Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung. Des-
halb sind Ansprüche gleich welcher Art, insbesondere auf Schadensersatz oder Auskunftserteilung wegen
unvollständiger oder unrichtiger Angaben durch die Überlassung dieses Exposés nicht begründet.


§ 4 Maklerprovision
1.) Der Makler weist sein Provisionsverlangen ausdrücklich in seinen Verträgen, Prospekten, Exposés oder
in seiner Geschäftskorrespondenz aus und verpflichtet im Falle der Doppeltätigkeit sowohl Verkäufer als
auch Käufer nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Halbteilungsgrundsatz (§ 656c Abs. 1 S. 1 BGB) zu je-
weils gleichen Teilen. In der Regel beträgt die vom Verkäufer und vom Käufer an den Makler zu zahlende
Provision daher jeweils 3,57 % (schließt die geltende gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % mit ein) des Ge-
samtkaufpreises. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis zuzüglich etwaiger weiterer Leistungen
des Käufers an den Verkäufer (wie z.B. Übernahme von Grundbuchlasten, Ablöse für Einrichtungen etc.).
Die nachträgliche Minderung des Kaufpreises berührt den Provisionsanspruch des Maklers nicht.


2.) Der Provisionsanspruch des Maklers ist fällig mit Abschluss des voll wirksamen Kaufvertrags mit dem
von dem Makler nachgewiesenen oder vermittelten Vertragspartner. Dies gilt auch dann, wenn der Ab-
schluss des Kaufvertrags erst nach Beendigung des Maklervertrags, aber aufgrund der Tätigkeit des Maklers
zustande kommt.


3.) Als provisionsbegründender Hauptvertrag gilt auch der Kauf eines ideellen oder realen Anteils am
Grundstück oder die Einräumung von Erbbaurechten und Ähnlichem sowie die Einräumung von Gesell-
schaftsrechten, wenn dies dem Maklervertrag genannten Zweck wirtschaftlich entspricht. Als provisionsbe-
gründender Hauptvertrag gilt auch der Vertragsabschluss durch eine natürliche oder juristische Person, die
zum Käufer in enger und dauerhafter rechtlicher oder persönlicher Verbindung steht.

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§ 5 Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer entgeltlich tätig zu werden.
Jede Doppeltätigkeit verpflichtet den Makler zu strenger Unparteilichkeit.


§ 6 Aufwendungsersatz
Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden
Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Fahrtkosten) zu erstatten,
wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.


§ 7 Vorkenntnis
Weist der Makler ein Objekt nach, das dem Käufer bereits bekannt ist, ist der Käufer verpflichtet, den
Nachweis des Maklers schriftlich oder in Textform zurückzuweisen.


§ 8 Haftungsbegrenzung
1) Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der
Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
2) Soweit Schadensersatzansprüche ausgeschlossen oder beschränkt sind, gilt dies auch im Hinblick auf die
persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Arbeitnehmer vom Makler.


§ 9 Geldwäscheprüfung
Der Makler ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Geldwäscheprüfung durchzuführen. Der Kunde verpflichtet
sich, dem Makler die nach den gesetzlichen Vorgaben erforderlichen Informationen und Unterlagen zur
Geldwäscheprüfung zur Verfügung zu stellen und Änderungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen.


§ 10 Datenschutz
Der Kunde willigt gemäß § 4a BDSG ein, dass der Makler Daten, die sich aus diesem Vertrag oder der
Vertragsdurchführung ergeben, erhebt, verarbeitet und nutzt und diese im erforderlichen Umfang an
etwaige Verkäufer übermittelt.



§ 11 Informationen zur Online-Streitbeilegung
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (im Folgenden: „OS-
Plattform“) geschaffen. Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Strei-
tigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Dienstverträgen erwachsen. Der Kunde
kann die OS-Plattform unter dem folgenden Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/


§ 12 Verbraucherinformationen zur Streitschlichtung
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ist
der Makler weder verpflichtet, noch bereit.


§ 13 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus
dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Unter-
nehmenssitz des Maklers vereinbart.


Wildanger Immobilien Consulting
Stand: Januar 2021

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